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simpleLEGAL hilft schnell und unkompliziert bei Kündigung und Abfindung
Neuer Online-Legal-Service simpleLEGAL.de hilft Arbeitnehmern schnell und einfach bei der kostenlosen Ermittlung und Durchsetzung von Abfindungsansprüchen.
Rechtsanwalt und Legal-Tech Gründer Sascha B. Greier bietet seit Januar 2020 den innovativen Kanzleiservice simpleLEGAL (www.simplelegal.de) für Arbeitnehmer jeglicher Art an.
Obwohl ein Großteil aller Kündigungen unwirksam ist und 90% aller Kündigungsschutzverfahren mit der Zahlung einer Abfindung enden, scheuen viele Arbeitnehmer einen Gang zum Anwalt und vor Gericht.
Über den kostenlosen Abfindungsrechner unter https://simplelegal.de/kuendigungsschutzklage/abfindungsrechner können Arbeitnehmer innerhalb von 2 Minuten nach Erhalt einer Kündigung erfahren, ob und in welcher Höhe realistische Aussichten auf Zahlung einer Abfindung bestehen.
Nach der Online-Erstprüfung erfolgt eine kostenlose Beratung via E-Mail, Telefon oder WhatsApp durch einen Anwalt. Somit weiß der Arbeitnehmer i.d.R. innerhalb von 24 Stunden sicher, ob ein Vorgehen gegen die Kündigung unter Berücksichtigung sämtlicher Sonderfälle sinnvoll ist und welche Kosten dabei anfallen.
In einem 3-Schritte-Prinzip verbindet simpleLEGAL.de damit eine jahrelange anwaltliche Erfahrung mit dem Einsatz von Technologie:
1. Kostenlose Vorqualifizierung mittels Technologie (Abfindungsrechner)
2. Kostenloses, persönliches Erstgespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt
3. Übernahme des Falls nur bei ausreichender ErfolgswahrscheinlichkeitRechtsanwalt Sascha Greier: „Auch wenn die Problemstellungen bei kündigungsrechtlichen Streitigkeiten häufig gleichgelagert sind, ist letztlich jeder Fall einzigartig. Deswegen haben wir bei www.simplelegal.de einen Prozess mit der Garantie installiert, dass nur dann gegen eine Kündigung vorgegangen wird, wenn nach Vorprüfung auch gute Erfolgsaussichten auf Abfindung bestehen“.
Maximale Transparenz für den Kunden
Wird eine Abfindung erzielt, sind ausschließlich die vorher mitgeteilten Gebühren zu zahlen. Die Anwaltsgebühren können i.d.R. aus der erhaltenen Abfindung gezahlt und in die Abfindungsverhandlungen mit eingepreist werden.100% der Abfindung für den Arbeitnehmer
Eine Beteiligung an der Abfindung erfolgt bei simpleLEGAL, anders als bei anderen Anbietern, die i.d.R. als Inkassounternehmen auftreten, nicht. Dem Arbeitnehmer werden keinerlei Ansprüche auf Abfindung abgekauft.Rechtsanwalt Sascha Greier: „Es ist die Arbeit, der soziale Besitzstand und die Abfindung des Arbeitnehmers! Jeder Anbieter, der die Ansprüche gegen eine Gewinnbeteiligung erwirbt, kauft natürlich nur die Erfolgsversprechenden und bedient sich damit letztlich am Arbeitgeber. Dieser Ansatz schafft es meiner Meinung nach nicht, das Vertrauen in das Rechtssystem und die Verbraucherrechte zu stärken, im Gegenteil.“
Der Anspruch von simpleLEGAL ist, den Kunden zufrieden zu stellen und zu seinem Recht zu verhelfen. Dazu gehört, den Kunden bis zu dem Zeitpunkt kostenlos zu begleiten, an dem er eine informierte Entscheidung in Kenntnis aller relevanten Punkte treffen kann. Für den gesamten Vorprozess ist keine Terminvereinbarung vor Ort erforderlich.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
simpleLEGAL
Herr Sascha Greier
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln
Deutschlandfon ..: +49 221 677 854 897
fax ..: +49 221 677 854 899
web ..: https://simplelegal.de/
email : info@simplelegal.deDie Rechtsanwaltskanzlei Greier wurde 2007 in Köln von Rechtsanwalt Greier gegründet. Durch die konsequente Ausrichtung auf den Bereich des Arbeitsrechts und des Rechts der neuen Technologien hat sich die Kanzlei im vergangenen Jahrzehnt als kompetenter Partner bei der bundesweiten Vertretung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber etabliert.
Pressekontakt:
simpleLEGAL
Herr Sascha Greier
Hohenzollernring 38-40
50672 Kölnfon ..: +49 221 677 854 897
web ..: https://simplelegal.de/
email : info@simplelegal.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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