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Cardinal erweitert Gebiet von Bergbaukonzession Namdini
Cardinal Resources Limited (ASX/TSX: CDV – www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/cardinal-resources-ltd/) freut sich bekannt zu geben, dass es die Genehmigung für die Erweiterung der aktuellen Bergbaukonzession von 19 auf 63 Quadratkilometer erhalten hat, was mehr als eine Verdreifachung der Größe der Bergbaukonzession für sein erstklassiges Goldprojekt Namdini in Ghana bedeutet.
HÖHEPUNKTE
– Bergbaukonzession von 19 km2 auf eine höchstzulässige Fläche von 63 km2 für eine Laufzeit von 15 Jahren erweitert und Möglichkeit für Verlängerung
– Erweiterte Bergbaukonzession ermöglicht weitere finanzielle Optimierung durch Neupositionierung der Infrastruktur, wie etwa Bergelagereinrichtungen und Halden
– Erweiterung des Explorationspotenzials im erweiterten Gebiet entlang der Namdini-Abscherung in Richtung Süden
Archie Koimtsidis, Chief Executive Officer / Managing Director von Cardinal, sagte:
Es ist sehr erfreulich, dass der Minister für Land und Bodenschätze sowie die ghanaische Mineralienkommission unsere Erweiterung des Bergbaukonzessionsgebiets unterstützen. Die Erweiterung steht im Einklang mit dem Plan des Unternehmens, nicht nur den Standort der Schlüsselinfrastruktur wie Bergelagereinrichtungen und Halden erheblich zu optimieren, sondern auch die finanziellen Vorteile während des Front-End Engineering and Design (das FEED) des Projekts Namdini weiter zu untersuchen. Darüber hinaus ermöglicht sie dem Unternehmen, seine Explorationsaktivitäten unmittelbar südlich von Namdini zu erweitern, das entlang der südlichen Ausdehnung der Namdini-Abscherung beträchtliches Potenzial aufweist.
Bergbaukonzession Namdini
Der ghanaische Mineralienkommission hat eine beträchtliche Erweiterung der Bergbaukonzession Namdini genehmigt. Das neue Bergbaukonzessionsgebiet umfasst insgesamt 63 Quadratkilometer, was die höchstzulässige Fläche ist (Abbildung 1).Cardinal Namdini Mining Limited (Cardinal Namdini), einer 100-Prozent-Tochtergesellschaft von Cardinal Resources Limited, wurde im Jahr 2017 vom Minister für Land und Bodenschätze im Rahmen des ghanaischen Mineralien- und Bergbaugesetzes von 2006 (Gesetz 703) eine umfassende Bergbaukonzession erteilt, die die Bergbaukonzession Namdini umfasst.
Die umfassende Bergbaukonzession beinhaltete ursprünglich 19 Quadratmeter im Gebiet Dakoto im Bezirk Talensi in der ghanaischen Region Upper East. Die erweiterte umfassende Bergbaukonzession beinhaltet nunmehr 63 Quadratkilometer (Abbildung 1), wurde für einen Zeitraum von zunächst 15 Jahren ab 2020 erteilt und kann verlängert werden. Die erweiterte umfassende Bergbaukonzession ermöglicht es Cardinal, die Minen- und Infrastrukturplanung zu optimieren, das Risiko zu reduzieren und die finanziellen Ergebnisse zu optimieren, während das Unternehmen das FEED-Programm weiter vorantreibt.
Cardinal bereitet sich auf die Erschließung des erstklassigen Goldprojekts Namdini im Norden von Ghana vor, vorbehaltlich des Abschlusses der Finanzierung der Projektentwicklung. Nach der Erschließung wird das Goldprojekt Namdini in den ersten beiden Betriebsjahren voraussichtlich über 360.000 Unzen pro Jahr und während der Lebensdauer der Mine durchschnittlich 287.000 Unzen pro Jahr produzieren. Die Ende 2019 abgeschlossene endgültige Machbarkeitsstudie (Definitive Feasibility Study) wies auf eine vielversprechende Wirtschaftlichkeit hin, einschließlich eines NPV5 nach Steuern von über 958 Millionen US-Dollar, wodurch (unter der Annahme eines Goldpreises von 1.550 US-Dollar pro Unze) ein nicht diskontierter Projekt-Cashflow von über 1,55 Milliarden US-Dollar generiert werden kann.
Der Zeitplan von Cardinal für die Projektentwicklung ist im Folgenden beschrieben.
Zeitplan der Projektentwicklung
Geplanter Zeitplan der Projektentwicklung (vorbehaltlich der Finanzierung*)
Meilenstein-Angepeilter Zeitpunkt
Aktionsplan zur Umsiedlung vor dem Abschluss**-3. Q 2020
Weiterentwicklung von Front End Engineering und Design bis zum Abschluss-4. Q 2020
Angepeilter Produktionsbeginn-2. H 2022* Der geplante Projektentwicklungsplan des Unternehmens geht davon aus, dass das Unternehmen vollständig finanziert ist, um während des gesamten FEED-Prozesses und darüber hinaus bis zu den frühen Arbeiten und der vollständigen Errichtung fortzufahren. Während sich das Unternehmen zurzeit im Finanzierungsprozess befindet, hängt der tatsächliche Entwicklungszeitplan von der Art und Weise und dem Zeitpunkt der Finanzierungspläne des Unternehmens sowie von möglichen Verzögerungen ab, die mit zukünftigen Unterbrechungen in Zusammenhang mit Covid-19 einhergehen könnten. Die Daten sind daher nur Richtwerte.
** Ein wichtiger Meilenstein hinsichtlich RAP wurde mit der Genehmigung der ghanaischen Mineralienkommission (MinCom) erreicht. Weitere Informationen finden Sie in der ASX/TSX-Pressemitteilung vom 11. März 2020.www.irw-press.at/prcom/images/messages/2020/51353/2046742_de-Prcom.001.jpeg
Abb. 1: Bergbaukonzession Namdini
ÜBER CARDINAL
Cardinal Resources Limited (ASX/TSX: CDV) ist ein westafrikanisches auf Gold fokussiertes Explorations- und Erschließungsunternehmen, das Beteiligungen an Pachtkonzessionen im westafrikanischen Ghana besitzt.
Das Unternehmen richtet sein Hauptaugenmerk auf die Erschließung des Projekts Namdini, für das das Unternehmen eine Golderzreserve von 5,1 Millionen Unzen (138,6 Millionen Tonnen mit einem Gehalt von 1,13 Gramm Gold pro Tonne unter Anwendung eines Cutoff-Gehalts von 0,5 Gramm pro Tonne) veröffentlicht hat, einschließlich 0,4 Millionen Unzen in der gemessen Kategorie (7,4 Millionen Tonnen mit einem Gehalt von 1,31 Gramm Gold pro Tonne unter Anwendung eines Cutoff-Gehalts von 0,5 Gramm pro Tonne) und 4,7 Millionen Unzen in der angezeigten Kategorie (131,2 Millionen Tonnen mit einem Gehalt von 1,12 Gramm Gold pro Tonne unter Anwendung eines Cutoff-Gehalts von 0,5 Gramm pro Tonne).
Das Unternehmen meldete den Abschluss der endgültigen Machbarkeitsstudie, die am 28. Oktober 2019 veröffentlicht wurde. Der technische Bericht über die Machbarkeitsstudie, der gemäß National Instrument 43-101 der Canadian Securities Administrators erstellt wurde, wurde am 28. November 2019 auf SEDAR unter www.sedar.com veröffentlicht.
Cardinal bestätigt, dass ihm keine neuen Informationen oder Daten bekannt sind, die die in seiner Bekanntgabe der Erzreserve vom 3. April 2019 und seiner abgeschlossenen endgültigen Machbarkeitsstudie vom 28. Oktober 2019 enthaltenen Informationen wesentlich beeinflussen. Alle wesentlichen Annahmen und technischen Parameter, die dieser Schätzung zugrunde liegen, gelten weiterhin und haben sich nicht wesentlich geändert.
Diese Pressemitteilung wurde vom Board von Cardinal Resources Limited genehmigt.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Archie Koimtsidis –
CEO / MD-
Cardinal Resources Limited –
Tel.: +61 8 6558 0573-Alec Rowlands
IR / Corp Dev
Cardinal Resources Limited
Tel.: +1 647 256 1922Cannings Purple
Andrew Rowell or Peta Baldwin
E: arowell@canningspurple.com.au
E: pbaldwin@canningspurple.com.auIn Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.chErklärung der kompetenten / qualifizierten Person
Die wissenschaftlichen und technischen Informationen in dieser Pressemitteilung, die sich auf die Explorationsergebnisse, Mineralressourcen und Erzreserven des Goldprojekts Namdini beziehen, wurden von Richard Bray, einem registrierten professionellen Geologen des Australian Institute of Geoscientists, und Ekow Taylor, einem Chartered Professional Geologist des Australasian Institute of Mining and Metallurgy, überprüft und genehmigt. Herr Bray und Herr Taylor verfügen über mehr als fünf Jahre Erfahrung, die für die Art der Mineralisierung und die Art der betrachteten Lagerstätten sowie für die Tätigkeit relevant ist, die durchgeführt wird, um sich als kompetente Person gemäß der Ausgabe 2012 des „Australasian Code for Reporting of Exploration Results, Mineral Resources and Ore Reserves“ und als qualifizierte Person für die Zwecke von NI43-101 zu qualifizieren. Herr Bray und Herr Taylor sind Vollzeitmitarbeiter von Cardinal und halten Aktien des Unternehmens.
Haftungsausschluss
Diese ASX-/TSX-Pressemitteilung wurde von Cardinal Resources Limited (ABN: 56 147 325 620) (Cardinal oder das Unternehmen) erstellt. Weder die ASX noch die TSX noch deren Regulierungsdienstleister übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.
Diese Pressemitteilung enthält zusammenfassende Informationen über Cardinal, seine Tochtergesellschaften und deren Aktivitäten, die zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung aktuell sind. Die Informationen in dieser Pressemitteilung sind allgemeiner Natur und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und enthalten nicht alle Informationen, die ein potenzieller Anleger zur Beurteilung einer möglichen Beteiligung an Cardinal benötigen könnte.
Die Exploration nach Mineralien ist naturgemäß ein risikoreiches Geschäft und eignet sich nicht für bestimmte Investoren. Die Wertpapiere des Kardinals sind spekulativ. Potenzielle Investoren sollten sich an ihren Börsenmakler oder Finanzberater wenden. Es gibt eine Reihe von Risiken, die sowohl für Kardinal spezifisch als auch allgemeiner Natur sind und die die zukünftige operative und finanzielle Performance von Kardinal und den Wert einer Investition in Kardinal beeinflussen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf wirtschaftliche Bedingungen, Börsenschwankungen, Goldpreisschwankungen, regionale Infrastrukturbeschränkungen, Zeitpunkt der Genehmigungen der zuständigen Behörden, regulatorische Risiken, operationelle Risiken und die Abhängigkeit von Schlüsselpersonal und Wechselkursschwankungen.
Mit Ausnahme der gesetzlichen Haftung, die nicht ausgeschlossen werden kann, und vorbehaltlich des anwendbaren Rechts, lehnen alle Führungskräfte, Mitarbeiter und Berater des Kardinals ausdrücklich jede Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit des in dieser Pressemitteilung enthaltenen Materials ab und schließen jegliche Haftung (auch bei Fahrlässigkeit) für Verluste oder Schäden aus, die einer Person infolge von Informationen in dieser Mitteilung oder von Fehlern oder Auslassungen hieraus entstehen können. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, eine Person über Ungenauigkeiten, Auslassungen oder Änderungen der Informationen in dieser Pressemitteilung oder anderer Informationen, die einer Person zur Verfügung gestellt werden, zu informieren, noch ist es verpflichtet, der Person weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten ihre eigene unabhängige Einschätzung und Entscheidung über die Aussichten des Unternehmens, seine Geschäfte, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die in dieser Pressemitteilung behandelten Themen treffen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung, einschließlich Informationen über die zukünftige finanzielle oder betriebliche Entwicklung von Cardinal und seinen Projekten, können auch Aussagen enthalten, die “ zukunftsgerichtete Aussagen“ sind, die unter anderem Aussagen über Ziele, den voraussichtlichen Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie (FS) zum Namdini-Projekt, Schätzungen und Annahmen in Bezug auf Mineralressourcen und erwartete Gehalte und Gewinnungsraten, Produktion und Preise, Gewinnungskosten und Ergebnisse, Kapitalausgaben enthalten können und auf Annahmen und Schätzungen in Bezug auf zukünftige technische, wirtschaftliche, marktbezogene, politische, soziale und andere Bedingungen basieren oder basieren können. Diese “ zukunftsgerichteten Aussagen“ basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Schätzungen und Annahmen, die zwar von Cardinal als vernünftig erachtet werden, jedoch von Natur aus erheblichen technischen, geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen, politischen und sozialen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen und bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten beinhalten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den geschätzten oder erwarteten Ereignissen oder Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen.
Cardinal lehnt jede Absicht oder Verpflichtung ab, Aktualisierungen von zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu machen oder zu veröffentlichen, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse, Umstände oder Ergebnisse oder anderweitig nach dem heutigen Datum oder um das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse widerzuspiegeln, mit Ausnahme der Anforderungen des Corporations Act und der ASX- und TSX-Kotierungsregeln. Die Worte „glauben“, „erwarten“, „vorhersehen“, „anzeigen“, „erwägen“, „Ziel“, „planen“, „beabsichtigen“, „fortsetzen“, „budgetieren“, „schätzen“, „können“, „werden“, “ geplant“ und ähnliche Ausdrücke kennzeichnen zukunftsgerichtete Aussagen.
Alle in dieser Pressemitteilung gemachten zukunftsgerichteten Aussagen sind durch die vorstehenden vorsichtigen Aussagen eingeschränkt. Investoren werden gewarnt, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantien für zukünftige Ergebnisse sind, und dementsprechend werden Investoren davor gewarnt, sich aufgrund der darin enthaltenen Ungewissheit unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Cardinal Resources Limited
Sarah Shipway
Level 1, 115 Cambridge Street, West Leederville
6007 Perth
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Pressekontakt:
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