• Bougainville Ventures Inc.: Pächter des Standortes in Oroville erhält Produktionsgenehmigung

    Vancouver, British Columbia (13. September 2019) – BOUGAINVILLE VENTURES INC. (CSE: BOG) (OTC Pink: BUGVF) (FWB: 8BV) (DEU: 8BV) (MUN: 8BV) (STU: 8BV) (Bougainville oder das Unternehmen) freut sich, in Bezugnahme auf seine Pressemeldung vom 25. Juli 2019 bekannt zu geben, dass der gemäß I-502 lizenzierte Pächter des Standortes des Unternehmens in Oroville vom Washington State Liquor and Cannabis Board (das WSLCB) die endgültige Produktionsgenehmigung erhalten hat und nun den Betrieb aufnehmen kann. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für das Unternehmen und seine Verpflichtung gegenüber dem Pächter, eine schlüsselfertige Anlage bereitzustellen, – aber vor allem für den Beginn der Cashflow-Generierung vielleicht schon im ersten Quartal des nächsten Jahres. Eine Fläche von zunächst 10.000 Quadratfuß der Tier-3-Produktions- und Verarbeitungslizenz gemäß I-502 für 30.000 Quadratfuß ist bereits errichtet. Zusätzlich zu den 10.000 Quadratfuß verfügt der Pächter über eine Lizenz zum Anbau auf bis zu 30.000 Quadratfuß und die Anlage wird nach dem vollständigen Ausbau eine Kapazität von 3.000 Pflanzen haben. Weitere Informationen werden bereitgestellt, sobald sie verfügbar sind.
    www.irw-press.at/prcom/images/messages/2019/48829/Oroville Campus Tenant Receives Production Approval_DE_PRcom.001.jpeg

    CEO Andy Jagpal sagte dazu:
    Dies ist ein bedeutender Meilenstein, da dies das Projekt ist, mit dem das Unternehmen seinen Börsengang gemeistert hat. Seine Realisierung ist ein Beweis für die Stärke des Bougainville-Teams und unser unermüdliches Streben, unseren Verpflichtungen nachzukommen. Um mehr darüber zu erfahren, was diese Neuigkeit für die Aktionäre bedeutet, besuchen Sie bitte marketnewsfirst.com/bog-news bzw. die Website des Unternehmens.

    Über den Marihuana-Markt in Washington gemäß I-502

    Im November 2012 verabschiedete das Washington State Liquor and Cannabis Board (das WSLCB) die Initiative 502 (I-502) gemäß einer Abstimmung der Bevölkerung des Bundesstaates Washington. Durch I-502 erhielt das WSLCB die Ermächtigung zur Regulierung und Besteuerung von Marihuanaprodukten für den Freizeitkonsum durch Personen im Alter von mindestens 21 Jahren; damit wurde eine neue Industrie für den Anbau, die Verarbeitung und den Verkauf von Marihuanaprodukten geschaffen, die vom Bundesstaat Washington reguliert werden. Laut eines kürzlich vom WSLCB in Auftrag gegebenen Berichts der RAND Corporation gibt es im Bundesstaat Washington bis zu 650.000 Freizeitanwender von Marihuana, was in etwa Jahresumsätzen von 1,25 bis 1,5 Milliarden US-Dollar entspricht.

    Über Bougainville Ventures, Inc.

    Bougainville Ventures Inc. setzt sich für ein schnelles Wachstum in der Herstellung, der Verarbeitung, dem Vertrieb und der Vermarktung von Cannabis und Cannabisprodukten ein. Das Unternehmen stellt derzeit durch den Erwerb von Eigentumsanteilen und die Entwicklung von Gewerbegrundstücken strategische Mittel für den florierenden Cannabisanbausektor bereit. Wir bieten vollständig ausgebaute, schlüsselfertige Einrichtungen mit hochmoderner Anbauinfrastruktur für Cannabisanbau- und -verarbeitungsbetrieben. Das Unternehmen bemüht sich zudem um den Aufbau einer starken Präsenz in der Hanfbranche mit dem Ziel, in Kanada und den Vereinigten Staaten Cannabinoide zu extrahieren. Zusammen mit unserem Vorzeige-Hanfprojekt im US-Bundesstaat Oregon und dem Gewächshaus-Campus im US-Bundesstaat Washington verfügt das Unternehmen über eigens entwickelte Rezepturen für Cannabis-Lebensmittel sowie topische Cannabisprodukte und -tinkturen.

    Für das Board of Directors
    BOUGAINVILLE VENTURES INC.

    Andy Jagpal, President und Director

    Nähere Informationen erhalten Sie über Andy Jagpal unter info@bougainville.com. Bitte beachten Sie, dass sich unsere gebührenfreie Rufnummer geändert hat; sie lautet nun 1-877-517-7816.

    bougainvilleinc.com/
    twitter.com/bougainvilleinc

    Zukunftsgerichtete Aussagen: Diese Pressemeldung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Erwartungen und Ansichten der Geschäftsleitung zum Zeitpunkt, an dem die Aussagen getätigt werden. Die Annahmen, die solchen Aussagen zugrunde liegen, wurden zum Zeitpunkt der Erstellung der Aussagen zwar als angemessen erachtet, könnten sich jedoch als ungenau erweisen. Demnach sollte man sich nicht vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen. Das Unternehmen lehnt jegliche Absicht oder Verpflichtung ausdrücklich ab, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse bzw. aus anderen Gründen zu aktualisieren oder überarbeiten.

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